Barrierefreiheit bedeutet die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern und Objekten durch alle Menschen über denselben Zugangsweg. Eine Zugänglichkeit über alternative Zugangswege gilt dabei nicht als barrierefrei.
Der Paragraph 4 des Deutschen Behindertengleichstellungsgesetzes definiert (schon etwas konkreter) "Barrierefreiheit" bzw. "barrierefrei" wie folgt: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
[Quelle: http:/de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreiheit]
Barrierefreies Internet bezeichnet Internet-Angebote, die von allen unabhängig von ihren körperlichen und/oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können. Dies schließt sowohl Menschen mit und ohne Behinderungen, als auch Benutzer mit technischen (z.B. Textbrowser) oder altersbedingten Einschränkungen (z.B. Sehschwächen) sowie automatische Suchprogramme ein. Da dies aufgrund der unzähligen weichen, individuell geprägten Barrieren nicht vollständig erreicht werden kann, spricht man auch von barrierearm oder zugänglich. Fachbegriff: Accessibility.
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Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig im Internet. Es ist wenig bekannt, dass sich blinde und sehbehinderte Nutzer Webseiten per Software vorlesen oder in Braille-Schrift ausgeben lassen. Auch gehörlose oder schwerhörende Menschen, deren erste Sprache Gebärdensprache ist, benötigen auf sie zugeschnittene, besondere Darstellungsformen im Internet. Deswegen müssen Internet-Angebote geschaffen werden, die ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden.
Zusätzlich zu der Berücksichtigung der Belange von Behinderten bedeutet "barrierefrei" (im Gegensatz zu "behindertengerecht"), dass ganz allgemein niemandem Barrieren in den Weg gelegt werden sollen. Auch nichtbehinderten Nutzern soll nicht die Pflicht auferlegt werden, beim Abruf von Internet-Angeboten genau dieselbe Hard- und Softwarekonfiguration zu verwenden wie der Autor des Angebots. Neben der Zugänglichkeit geht es also beim Thema Accessibility auch um die Plattformunabhängigkeit - ein Internetangebot soll sowohl mit Bildschirm als auch mit PDA, Handy, etc. nutzbar bleiben. Es soll unabhängig vom verwendeten Betriebssystem und von der Software (sofern diese RFC-konform arbeitet) funktionieren.
[Quelle: http:/de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreies_Internet]